Region Nord Meisterschaft der Mädchen

Die Region Nord Meisterschaft der Mädchen in den AK 14, 16, 18 fand am 2. August im GC an der Pinnau statt und diente gleichzeitig zur Qualifikation zur DM der Mädchen (die 6 besten Mädchen AK 14 sowie die 4 besten Mädchen in der AK 16 und AK 18). Die Siegerfotos, Ergebnisse und die zur DM qualifizierten Spielerinnen finden Sie unten.



Sieger AK 18 Mädchen: Julia Bäumken (GC Altenhof), Megan Kelly (Hamburger GC), Mia Lena Hoffmann (GCAltenhof), Stina Voigt (LTGK)



Sieger AK 16 Mädchen: Leonie Breutigam, Eline Dohrendorf, Emilie von Finckenstein (alle HGC) und Philipa Gollan (LTGK)



Sieger AK 14 Mädchen: Victoria Schuldt (HGC), Victoria Stoll (HGC) und Maja Wiedbrauk (Fairway Peiner Hof)



Zur Deutschen Meisterschaft der Mädchen (11. – 13. September) sind damit laut HGV HP qualifiziert:

 

  • AK 14: 6 Spielerinnen* 

Namentlich:

  • Stoll, Victoria (Hamburger GC)
  • Schuldt, Victoria (Hamburger GC)
  • Wiedbrauk, Maja (Fairway Peiner Hof)
  • Zhou, Victoria (Hamburg-Walddörfer, GC)
  • Wilck, Tessa (Hamburger GC)
  • Schubert, Luz (Hamburger GC)

 

  • AK 16: 4 Spielerinnen

Namentlich:

  • Gollan, Philipa (Lübeck-Travemünder, GK)
  • von Finckenstein, Emilie (Hamburger GC)
  • Dohrendorf, Eline Charlotte (Hamburger GC)
  • Breutigam, Leonie (Hamburger GC)

 

  • AK 18: 4 Spielerinnen

Namentlich:

  • Kelly, Megan (Hamburger GC)
  • Bäumken, Julia (Altenhof, GC)
  • Hoffmann, Mia Lena (Altenhof, GC)
  • Voigt, Stina (Lübeck-Travemünder, GK)

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr

*ein Stechen um die Qualifikation, Platz 4-6 wurde Aufgrund der Abwesenheit einer Spielerin nicht ausgespielt.

Weitere Anpassung der Corona-Landesverordnung - gültig ab 20.07.2020

Schreiben des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der weiterhin niedrigen Infektionszahlen hat das Kabinett am 15. Juli 2020 die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus zum 20. Juli 2020 geändert und weitere Anpassungen im Bereich der Veranstaltungen umgesetzt („gelbe Stufe“ des Veranstaltungskonzepts).

Bei der Zulassung von Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Mitgliederversammlungen) gilt nunmehr folgende Regelung:

Für Veranstaltungen mit Sitzungscharakter sind mit bis zu 500 Personen außerhalb geschlossener Räume und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig. Der Veranstalter hat weiterhin das Abstandsgebot zu beachten und die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.

Das Veranstaltungsstufenkonzept des Landes finden Sie als tabellarische Übersicht hier: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen.

Darüber hinaus werden Anpassungen bei den Regeln für Schwimmbäder vorgenommen, welche insbesondere für sog. Spaßbäder von Bedeutung sind. So wird ein Betrieb nun aller Bereiche/Becken unter der Voraussetzung des Vorhaltens eines Hygienekonzepts ermöglicht. Hier gelten die besonderen Anforderungen an die Hygiene nach § 4 der Landesverordnung. Sofern es das Hygienekonzept ermöglicht, dass mehr als 250 Gäste gleichzeitig im Bad anwesend sein können, hat der Betreiber das Hygienekonzept vor Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde, d.h. dem örtlichen Gesundheitsamt, anzuzeigen.

Die Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (in der ab 20. Juli 2020 geltenden Fassung) finden Sie unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200715_Landesverordnung_Corona_Lesefassung.html

Hier finden Sie auch die aktuellen FAQs der Landesregierung zur neuen Verordnung unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html

Die Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200715_bekaempfung_corona.html

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Sonderseite des Landessportverbandes unter www.lsv-sh.de.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jakob Tiessen
Präsident des Landessportverbandes
Schleswig-Holstein
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

Überarbeitung Covid-19 Empfohlene Leitlinien für Sportart Golf

Die 2. überarbeite Fassung (Stand Juli) der Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen sowie den Anhang "Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie" liegen nun vor.

Rundmail des GVSH vom 01.07.2020

Liebe Golferinnen und Golfer,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 26. Juni 2020 eine neue Corona-Verordnung beschlossen und veröffentlicht. Diese gilt seit Montag, dem 29. Juni 2020 bis zum Sonntag, dem 9. August 2020. Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine markante Änderung. Der Begriff „gemeinsamer privater Zweck“ wird in der Begründung zu § 2 klarstellend erläutert.
 
Hier ein Auszug des Wortlautes.
Den kompletten Teil entnehmen Sie bitte der Begründung der neuen Landesverordnung:
Mit dem Begriff „zu einem gemeinsamen privaten Zweck“ wird klargestellt, dass sich die Personen bewusst entscheiden, als Gruppe etwas gemeinsam zu unternehmen. Häufig kennen sich die Personen persönlich, notwendig ist das jedoch nicht. Auch muss die Gruppe nicht von vorneherein feststehen, es können auch später bewusst und im Einvernehmen mit den bisherigen Mitgliedern der Gruppe neue Personen dazu stoßen, sofern die Personenzahl nicht 10 übersteigt. Dies gilt beispielsweise für gemeinsames – auch vereinsgebundenes - Sporttreiben oder gemeinsame Gaststättenbesuche. Eine Zusammenkunft zu einem gemeinsamen privaten Zweck ist hingegen zu verneinen, wenn beispielsweise ein Gastwirt einer Gruppe von 6 Personen, ihnen unbekannte weitere 4 Personen an den Tisch setzen möchte, da der Verordnungsgeber nicht das Abstandsgebot generell für alle Zusammenkünfte von 10 Personen aufgehoben hat. Die Gruppengröße ist zudem laut Verordnung auf 10 Personen begrenzt. Es ist nicht zulässig, durch immer wieder neue Zusammensetzung der Gruppe den sonst vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern zu unterschreiten. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, bei einer Veranstaltung von 50 Personen jeweils 5 Gruppen à 10 Teilnehmer zu bilden, die sich untereinander jedoch mischen und den Mindestabstand unterschreiten, und nur zwischen den 10-er Gruppen den Abstand von 1,5 Metern zu wahren.

Die Gesamtverordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link:
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Hier finden Sie auch die aktuellen FAQs der Landesregierung zur neuen Verordnung.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html
 
Die Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200626_corona_vo_neu.html
 
Eine überarbeitete Fassung der „Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen“ sowie die Neufassung von „Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie“ wird aktuell gemeinsam mit dem DGV und allen weiteren Landesgolfverbänden vorbereitet.

In Anlehnung daran hat der GVSH bereits seine „Empfehlungen für die Durchführung von ein- und mehrtägigen Wettspielen in Schleswig-Holstein“ überarbeitet.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von der Geschäftsstelle

Update 7 - Aktueller GVSH Turnierplan 2020

Die Ausschreibung und Online-Anmeldung zur Region Nord Meisterschaft der Jungen und Mädchen und den aktuellen GVSH Turnierkalender finden Sie HIER.

DGV startet in Turniersaison 2020

Neu geschaffene "Youth Challenge" für den Nachwuchs

"Wir sind sehr froh, endlich wieder nationale Turniere durchführen zu können. Wir werden zeigen, dass es im Golfsport kein Problem ist, im Turnierbetrieb die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Ein entsprechendes Konzept liegt schon lange vor. Nun sind auch von Seiten der Politik die Rahmenbedingungen geschaffen worden, um sportliche Vergleiche auf höchstem Niveau bundesweit wieder zu ermöglichen", sagt Marcus Neumann, DGV-Vorstand Sport.
 


Die Anmeldung zu den vom DGV neu geschaffenen Jugendturnieren ist

im Turnierkalender auf www.golf.de möglich.

Hanseatic Golf Union

Wie werde ich ein Team-Mitglied?

Bewerbung für den Landeskader 2020/2021

​Landeskader: Jahrgänge 2005 - 2006
 
Was ist die HGU?
Im Jahr 2015 haben sich die beiden Landesverbände Hamburger Golf Verband e.V. (HGV) und der Golf Verband Schleswig-Holstein entschieden, ihre Kräfte im Bereich des Jugendnachwuchsleistungssports zu bündeln, und so die Förderung der Jugendlichen zu intensivieren. So schlossen sie die Kooperation der Hanseatic Golf Union (HGU) mit dem langfristigen Ziel, junge Spielerinnen und Spieler zu Leistungssportlern auszubilden.
 
Wie werde ich ein Hanseatic Eagle?
Brennst Du für den Leistungssport? Ist Dein Heimatclub im Hamburger oder Schleswig-Holsteinischen Landesverband und erfüllst du die folgenden Kriterien?

Hast Du in der laufenden Saison mehr als 9 Golfrunden gespielt?
Bist Du im Jahr 2005 oder 2006 geboren?
Möchtest Du später einmal Höchstleistungen im Golfsport erbringen?

Wenn das alles und noch mehr auf Dich zutrifft, dann geht es für Dich hier mit einem >>>KLICK<<< weiter.

Anmeldung TryOuts 2020 Entwicklungskader

Jahrgänge 2007 - 2009

In diesem Jahr wird die HGU die TryOuts etwas anders gestalten, als in den Jahren zu vor. Auf Grund der aktuellen Situation können wir keine größere Sichtungsveranstaltung durchführen. Alle interessierten 12-14jährigen Jungen und Mädchen können sich über das >>>Forumlar<<< (Link zur HGU-Homepage) bis zum 30. Juni 2020 für die diesjährige Sichtung anmelden.

AUSBILDUNGSPROGRAMM HGU 16PLUS-TEAM

Die Hanseatic Golf Union (HGU) hat sich zur Aufgabe gemacht, junge Athleten/-innen aus Hamburg und Schleswig-Holstein, die älter als 16 Jahre sind und in deren Leben der Golfleistungssport (neben Familie, Schule, Studium oder Ausbildung) einen hohen Stellenwert einnimmt, mit dem Ausbildungsprogramm „HGU 16Plus“ zu unterstützen.

Wie werde ich ein >>>16Plus Team-Mitglied<<<?

Rundmail des GVSH zum 09. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 05. Juni 2020 eine neue Corona-Verordnung beschlossen und veröffentlicht. Diese gilt ab Montag, dem 08. Juni 2020, bis zum Sonntag, dem 28. Juni 2020.

In dieser Verordnung sind insbesondere im § 11 weitere, den Sport betreffende Lockerungen enthalten. Hierin werden diverse Bezüge zu den §§ 2 bis 5 hergestellt, die für Teilbereiche zu berücksichtigen sind.

Im Kern gibt es für den Sport in Schleswig-Holstein um zwei wesentliche Neuerungen:

  • Sportwettkämpfe dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten und unter Beachtung der Regelungen, die für Veranstaltungen gelten – auch was die Anzahl der Teilnehmenden betrifft – wieder stattfinden.
  • Für offizielle Wettkämpfe werden eingeschränkt Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.

 

Hier die den Sport betreffenden Regelungen (§ 11) sowie die entsprechenden Begründungen im Originalwortlaut:

§11 Sport

(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:

1. das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
2. das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;
3. bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
4. soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt; dies gilt nicht im Falle der Ausrichtung von Wettkämpfen nach Ziffer 5;
5. für Wettkämpfe gelten die Anforderungen der §§ 3 bis 5 entsprechend;
6. die Vorschriften aus § 3 Absatz 4 sind anzuwenden;
7. vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.
 

§11 regelt die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von sportlichen Anlagen. Zudem können sportliche Veranstaltungen (z.B. Training) durchgeführt werden. Wettkämpfe dürfen veranstaltet werden. Für diese gelten dann allerdings die Vorschriften für Veranstaltungen. Soweit Zuschauer den Wettkampf verfolgen, gelten auch für diese die §§ 3 bis 5 dieser Verordnung. Gemäß Nummer 1 ist das Abstandsgebot nach § 2 Absatz 1 bei der Sportausübung einzuhalten.

§11 Absatz 4 regelt die schon bisher bestehende Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportler.

Gastronomische Angebote dürfen unter den Voraussetzungen von § 7 geöffnet werden.

„Veranstaltungen“ in Schleswig-Holstein sind in Risikoklassen mit Hinweisen und Erläuterungen eingeteilt. Beides ist die E-Mail als Anlage 1 beigefügt. Der „Golfsport mit seinen Wettspielen“ findet sich dabei in „Risikoklasse III – Markt“ wieder, die „Mitgliederversammlungen“ in „Risikoklasse IV – Sitzungen“. Bitte beachten Sie dazu auch die „Hinweise und Erläuterungen“.

Die wichtigen Bestimmungen der Ersatzverkündung (in Kraft ab 08. Juni 2020) ist dieser E-Mail als Anlage 2 beigefügt.

Daraus leitet sich für den Golfsport unter anderem ab:

Für Wettspiele (Anlage 3)

- Mehrtageswettspiele wie z.B. Clubmeisterschaften, etc. dürfen stattfinden. Immer aber unter Berücksichtigung der Abstands- und den allgemeinen Hygieneregeln.

- Wettspiele / Wettkämpfe dürfen mit bis zu 100 Personen §5, Abs. (4) stattfinden.

- Siegerehrungen dürfen stattfinden

- in Innenräumen mit bis zu 50 Personen (wie bei Empfängen) – kein Jubeln, keine Umarmungen, kein Singen – Vergl. § 5, Abs. (3),

- im Außenbereich mit bis zu 100 Personen (ohne feste Sitzplätze, wo die Menschen durcheinander laufen) – Vergl. § 5, Abs. (4) – oder mit bis zu 250 Personen (mit festen Sitzen und auf Abstand; z.B. bei Mitgliederversammlungen) – Vergl. § 5, Abs. (5).

- Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist gestattet. Es sollte jede zweite Möglichkeit gesperrt oder die Möglichkeit zur Nutzung der Duschen und Umkleiden nur für die Hälfte der möglichen Nutzer freigegeben werden. Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen – Vergl. Erklärungen zu § 3, Abs. (4), Satz 2 . Form und Inhalt sind mit der zuständigen Behörde vor Ort zu klären.

- Die Nutzung von Golfcarts ist für zwei Personen aus demselben Haushalt und aus fremden Haushalten (hier werden Masken empfohlen) gestattet.

- Gruppentraining ist zu jeder Zeit mit Abstand möglich. Ist der Abstand nicht immer einzuhalten, werden Masken empfohlen.

- Eine Meldeliste bzw. ein Ergebnisaushang am schwarzen Brett sollte nur unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Wenn möglich, sollten die elektronischen Medien verwendet werden.

Zu Fragen wie z. B. „Waschplätze für Schläger und Trolleys“ sowie „die Reinigung der Golfschuhe“ empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu den örtlichen Gesundheitsämtern, um diese Fragen direkt mit den zuständigen Behörden vor Ort zu klären.

Grundsätzlich gilt, dass die Leitlinien für einen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID 19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen auch weiterhin gelten.

 

Mit sportlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle im GVSH

 

3. DGV Online-Fortbildung für C-Trainer/-innen

Da die Online-Seminarangebote für C-Trainer/-innen eine große Nachfrage erfahren haben und ausgebucht waren, freuen wir uns Ihnen auf diesem Weg mitteilen zu können, dass der DGV Ihnen noch eine weitere Online-Fortbildung zu den beiden unten stehenden Terminen anbieten können. Selbstverständlich dient auch diese Veranstaltung zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz um zwei Jahre.

Thema: Mentales Training im Golf - Aus dem Kopf auf den Platz

Block 1: Einführung & Visualisieren
Im ersten Teil der Fortbildung erhalten die Teilnehmer zunächst eine Einführung in den Bereich der praktischen Sportpsychologie. Sie lernen Gegenstand und Kernbereiche des Mentalen Trainings kennen. Dazu werden Rollen und Arbeitsfelder von Trainer und Sportpsychologen differenziert und Überschneidungspunkte thematisiert. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer im ersten Block den Themenbereich Visualisierung und Vorstellungstraining vertieft kennen. Dabei werden u. a. Voraussetzungen für Vorstellungstraining, die praktische Gestaltung sowie unterschiedliche Trainingsformen v. a. für Nachwuchsspieler thematisiert. 

Block 2: Spaß am Spiel & Elternarbeit
Im zweiten Teil der Fortbildung steht als erster Schwerpunkt der Spaß am Spiel und die altersgerechte Heranführung an Wettkampfsituationen im Vordergrund. Die Teilnehmer lernen, ihre Sportler mit einer positiven Grundhaltung in Wettkampsituationen zu führen und erhalten Hinweise zum Umgang mit Anspannung und Nervosität. Als zweiter Themenbereich werden die Elternarbeit sowie die Rollenklärung zwischen Eltern und dem Trainer besprochen. Neben Hinweisen zu möglichen Rollenkonflikten erhalten die Teilnehmer Tipps zur Vorbereitung von Elternabenden sowie für schwierige Situationen und Gespräche.

Lehrgangstermine:    
Dienstag, 23.06.2020 + Montag, 29.06.2020 (09.00 - 12.00 Uhr)

Referenten:
Dr. Thomas Ritthaler und Dr. Tom Kossak

Lehrgangsgebühr:
€ 90,- für Mitarbeiter und Ehrenamtliche gemeinnütziger Golfclubs
€ 110,- für alle anderen Teilnehmer

Maximale Teilnehmerzahl: 25

Meldeschluss: Dienstag, 16. Juni 2020

Technische Voraussetzungen:
PC, Notebook oder Tablet, Internetzugang, Lautsprecher, Mikrofon (Headset) und Webcam

Zur Anmeldung für diesen Lehrgang nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Buchung im DGV-Seminarplaner
(www.golf.de/dgv/seminarplaner).

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen der DGV jederzeit gern zur Verfügung.

Der Deutsche Golf Verband informiert:

(Foto: DGV/Föhlinger)

Saison der KRAMSKI DGL presented by Audi abgesagt

Mögliche Durchführung des Final Fours wird noch geprüft.

Wiesbaden, 15. Mai 2020.
Der Deutsche Golf Verband (DGV) sagt auch den 3. Spieltag der KRAMSKI Deutschen Golf Liga presented by Audi (DGL) ab. Die zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Beschränkungen aufgrund der weltweiten Corona-Krise, lassen aktuell betrachtet keine ordnungsgemäße und faire Durchführung des Spieltages an allen Austragungsorten der DGL am 20. und 21. Juni zu. Betroffen von dieser Absage sind alle DGL-Mannschaften von der 1. Bundesliga bis hin zur Landesliga. Durch die Absage auch des dritten Spieltages wird 2020 keine DGL-Saison stattfinden können.

„Auch wenn die Absage weh tut, in den aktuellen Verordnungen nahezu aller Bundesländer werden konkret Wettkämpfe und Mannschaftssport untersagt. Bei der DGL sind an einem Spieltag mehr als 460 Mannschaften im gesamten Bundesgebiet aktiv. Wir haben uns schweren Herzens entschieden, die Saison der DGL als Ligabetrieb endgültig abzusagen“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des DGV. 

Für einen Turnierbetrieb müssen die behördlichen Auflagen die Durchführung eines Wettbewerbs erlauben und die geplante Turnierform eine sportlich faire Durchführung, ohne Wettbewerbsverzerrungen, gewährleisten. „Dies kann in den 92 Austragungsorten der über ganz Golfdeutschland verteilten DGL zum jetzigen Zeitpunkt auch für den dritten Spieltag nicht sicher gestellt werden“, so Marcus Neumann, Vorstand Sport des DGV. „Wir haben in einem Stufenkonzept frühzeitig verkündet, dass, wenn drei der fünf Spieltage nicht stattfinden können, der Ligabetrieb der DGL 2020 ausfallen wird. Den DGV mit all seinen Funktionsträgern schmerzt diese Entscheidung mit Blick auf diejenigen, für die wir das alles organisieren, die Spielerinnen und Spieler, ungemein. Die DGL verkörpert als exponierter Teamwettbewerb sehr viel, was diesen Verband und seinen Sport ausmacht.“

Aufgrund der Absage aller Ligen wird es 2020 keine Auf- und Abstiege geben. Für die Saison 2021 werden die Ligagruppeneinteilung und die Zuordnung der Heimspieltage aus der Saison 2020 gelten.

Der DGV wird weiterhin die Verordnungen und Erlasse der Bundesländer zum allgemeinen Sportbetrieb und zu Wettkämpfen prüfen, um gegebenenfalls eine Ermittlung des Deutschen Mannschaftsmeisters Herren und Damen zum Beispiel innerhalb eines Final Fours mit vorgeschalteter Qualifikation möglich zu machen.

Über die KRAMSKI Deutsche Golf Liga presented by Audi:
Die KRAMSKI DGL presented by Audi ist ein 2013 eingeführtes Mannschaftswettkampfsystem. Jede Staffel der DGL – unabhängig welcher Liga – ist mit fünf Mannschaften besetzt. Für einen Tagessieg erhält das siegreiche Team fünf Punkte, der Fünftplatzierte einen Punkt. Gesamtsieger ist, wer sich nach fünf Spieltagen die meisten Punkte erkämpft hat. Ausnahme: Die jeweils beiden Erstplatzierten der 1. Bundesliga Nord und Süd spielen in einem zweitägigen Final Four den Gesamtsieger der KRAMSKI DGL presented by Audi aus.

Weitere Information erhalten Sie unter: www.deutschegolfliga.de

Wir dürfen wieder Golf spielen

Das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht die neue Corona-Verordnung.
Sie ist auf der Internetseite des Landes unter der Rubrik „Fokus Coronavirus“ und dort unter Landesverordnungen und Erlasse veröffentlicht. Die Verordnung regelt den Zeitraum vom 4. bis 17.5.2020. In Paragraph 6 Ziffer 11 sind die Sportanlagen erfasst. Erfreulich ist, dass nicht von gemeinnützigen Vereinen oder gemeinnützig betriebenem Sport die Rede ist, sondern generell von öffentlichen und privaten Sportanlagen. In Unterziffer 7 wird ausdrücklich auf die „Leitlinien" des Deutschen Olympischen Sportbundes und die „Empfehlungen" der einzelnen Sportfachverbände, d.h. hier der Golfverbände hingewiesen. Achten Sie also bitte darauf, dass beide verbindlichen Unterlagen Ihnen bekannt und vertraut sind. 

Die Empfehlungen der Golfverbände sind in einigen Punkten nicht abschließend geregelt, sondern weisen Bandbreiten aus, so beispielsweise bei der Anzahl der Golfspieler pro Flight. Wir empfehlen, die möglichen Bandbreiten der einzelnen Regelungen nicht voll auszunutzen; es wäre sowohl für die Anlagen in Schleswig-Holstein als auch bundesweit nicht gut, wenn aus Schleswig-Holstein negative Entscheidungen der Kontrollbehörden publiziert werden würden. Lassen Sie es uns langsam angehen und im Laufe der Zeit dann – je nach Entwicklung der Infektionszahlen – die einzelnen Regelungen erweitern.

Mit besten Grüßen
Ihr GVSH Team

Neues Online-Seminar des Deutschen Golfverbandes (DGV)

Da die ersten Online-Seminarangebote des DGVs für C-Trainer/-innen am 30. April / 04. Mai eine große Nachfrage erfahren haben und ausgebucht sind, freuen wir uns, dass der DGV Ihnen eine weitere Online-Fortbildung zu den unten stehenden Terminen anbieten kann. Selbstverständlich dient auch diese Veranstaltung zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz um zwei Jahre.
 

Thema: Mentales Training im Golf - Aus dem Kopf auf den Platz

Block 1: Einführung & Visualisieren
Im ersten Teil der Fortbildung erhalten die Teilnehmer zunächst eine Einführung in den Bereich der praktischen Sportpsychologie. Sie lernen Gegenstand und Kernbereiche des Mentalen Trainings kennen. Dazu werden Rollen und Arbeitsfelder von Trainer und Sportpsychologen differenziert und Überschneidungspunkte thematisiert. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer im ersten Block den Themenbereich Visualisierung und Vorstellungstraining vertieft kennen. Dabei werden u. a. Voraussetzungen für Vorstellungstraining, die praktische Gestaltung sowie unterschiedliche Trainingsformen v. a. für Nachwuchsspieler thematisiert.

Block 2: Spaß am Spiel & Elternarbeit
Im zweiten Teil der Fortbildung steht als erster Schwerpunkt der Spaß am Spiel und die altersgerechte Heranführung an Wettkampfsituationen im Vordergrund. Die Teilnehmer lernen, ihre Sportler mit einer positiven Grundhaltung in Wettkampsituationen zu führen und erhalten Hinweise zum Umgang mit Anspannung und Nervosität. Als zweiter Themenbereich werden die Elternarbeit sowie die Rollenklärung zwischen Eltern und dem Trainer besprochen. Neben Hinweisen zu möglichen Rollenkonflikten erhalten die Teilnehmer Tipps zur Vorbereitung von Elternabenden sowie für schwierige Situationen und Gespräche.
 

Lehrgangstermine:
Mittwoch, 20.05.2020 + Montag, 25.05.2020 - jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr -

Referenten:
Dr. Thomas Ritthaler und Dr. Tom Kossak

Lehrgangsgebühr:   
€ 90,- für Mitarbeiter und Ehrenamtliche gemeinnütziger Golfclubs
€ 110,- für alle anderen Teilnehmer

Maximale Teilnehmerzahl: 25

Meldeschluss: Mittwoch, 13. Mai 2020

Technische Voraussetzungen:   
PC, Notebook oder Tablet, Internetzugang, Lautsprecher, Mikrofon (Headset) und Webcam
 

Zur Anmeldung für diesen Lehrgang nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Buchung im DGV-Seminarplaner (www.golf.de/dgv/seminarplaner).

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen der DGV jederzeit gern zur Verfügung.

Turnierabsagen bis Ende Juni

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land Schleswig-Holstein eine Verordnung mit Wirkung vom 20. April 2020 erlassen, worin alle öffentlichen und privaten Sportstätten bis einschließlich Sonntag, den 03. Mai 2020, geschlossen sind. Diese Schließung umfasst auch die Golfplätze in Schleswig-Holstein. Aktuell ist eine Möglichkeit zum eingeschränkten Golfspiel ab dem 04. Mai in Aussicht gestellt.

Um den Golfanlagen größtmögliche Flexibilität, vor allem in den ersten Wochen nach Wiedereröffnung, ohne Verbandsturniere zu garantieren, hat der Vorstand des GVSH nach intensiven Beratungen dazu und in Absprache mit der Region Nord bezüglich des Turnierplanes, vorbehaltlich weiterer noch nicht absehbarer Reglementierungen seitens offizieller Stellen, die Entscheidung getroffen, alle Veranstaltungen, Turniere und Spieltage bis zum 30. Juni 2020 abzusagen.

Welche Wettbewerbe davon wie genau betroffen sind, entnehmen Sie folgendem Informationsschreiben.

Covid-19 Update 22.04.2020

Heute gibt es Fortschritte zu berichten. Zwar können wir noch nicht melden, wann es wieder losgehen kann – dies steht weiterhin unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidung, insbesondere der Entwicklung auf Corona-Ebene – aber die Abstimmung zwischen den Sportverbänden und der politischen Ebene zur Vorbereitung der teilweisen Öffnung von Sportanlagen ist ein wenig vorangekommen.

Die Politik hat den Sportbereich über den Deutschen Olympischen Sportbund und die Landessportverbände aufgefordert, für jede einzelne Fachsportart Leitlinien zu entwickeln, über die die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften gesichert werden. Der Deutsche Golf Verband hat sich daraufhin in einem ersten Schritt mit den Landesverbänden und parallel hierzu mit den anderen Verbänden auf Golfebene zusammengesetzt und eine Abstimmung vorgenommen. In der gestrigen Telefonkonferenz konnte die Endabstimmung zwischen den Landesverbänden und dem DGV erreicht werden.

Parallel hierzu ist die Abstimmung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Golfregeln fertig gestellt worden. Auch diese Veränderungen sind in einem Schriftstück zusammengefasst und werden den Golfanlagen zur Verfügung gestellt.

Bezüglich der Turnierplanung des GVSH und der Region Nord und bezüglich abzusagender Veranstaltungen erfahren Sie morgen auf gvsh.de mehr.

 

Ihr Team vom GVSH

Covid-19 Empfohlene Leitlinien für Sportart Golf

Bund und Länder haben allgemeine Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte formuliert. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat daraufhin und im Hinblick auf eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs zehn Leitplanken erstellt.

Ausgehend davon, hat der Golfverband Schleswig-Holstein e.V. (GVSH) unter Federführung des Deutschen Golf Verbandes und bundesweit abgestimmt mit dem DOSB, allen weiteren Landesgolfverbänden sowie allen weiteren im deutschen Golf beheimatetet Vereinigungen (z.B. PGA of Germany, Golf Management Verband Deutschland, etc.) „Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen“ entwickelt.

Diese Leitlinien (siehe PDF weiter unten) sowie eine Richtlinie abgestimmter Regeln bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen und ein möglicher Aushang für Golfanlagen zum Thema „Empfehlungen für Golfspieler/innen für einen besonders am Gesundheitsschutz orientierten Spielbetrieb“ haben wir als eine erste Orientierung an die Golfanlagen kommuniziert.

Wir haben diese Empfehlungen unsererseits auch an die politischen und sportlichen Entscheidungsträger in Schleswig-Holstein kommuniziert, damit diese bei möglichen Anpassungen bestehender Regelungen zu Covid-19 Berücksichtigung finden.

Ihr Team des GVSH

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