Stärkung von Vereinen und des Ehrenamts

Anhebung des ÜL-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2020 (Jahressteuergesetz)

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Die Änderungen im Jahressteuergesetz haben auch Auswirkungen auf die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlich Tätigen.

 

- Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro,
- Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro,
- vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro),
- die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht,
- die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter
  gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet.

 

Das Gesetz wurde am 28. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Regelugen zu den Pauschalen (Ü-Leiter und Ehrenamt) sind zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

 

Den Link zum verkündeten Gesetz finden Sie hier.

Auszug: LSV - Pressemitteilung vom 05.01.2021

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