GVSH Corona-Update vom 01. Juni 2021

Die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) trat gestern, am 31. Mai 2021, in Kraft und wird mit Ablauf des 13. Juni 2021 außer Kraft treten (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html).

Der GVSH hat das Wochenende und den gestrigen Montag genutzt, um gemeinsam mit den Entscheidern in der Landesregierung und den Verantwortlichen des LSV eine Einordnung des neuen Verordnungstextes für den Golfsport (in den nächsten zwei Wochen) vorzunehmen.

 

Grundsätzlich gilt:

Alle Sportanlagen können wieder geöffnet werden.

- Abstands – und Kontaktregelungen gelten nicht mehr.
- Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport getrieben werden.
- Gemeinschaftseinrichtungen können genutzt werden (Umkleiden und Duschen).
- Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- Getestete Personen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt.
- Sportwettbewerbe/ Turniere ausschließlich mit Getesteten, Genesenen, Geimpften.
- Testpflicht nur bei Sportwettbewerben/ Turnieren. Keine Testpflicht beim „normalen“ Sporttreiben ohne Wettbewerbscharakter.

 

Sport im Außenbereich/outdoor – Obergrenze Teilnehmende:

- Bei der gleichzeitigen Sportausübung gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmenden.
- Bei gleichzeitiger Nutzung von mehreren Arealen gilt die Obergrenze von 250 Teilnehmenden, wenn 20 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmendem vorhanden sind – eine Größenordnung die Golfanlagen einhalten.
- Bei Sportwettbewerben gilt die Obergrenze von 250 ausschließlich getesteten Teilnehmenden.
- Zuschauerinnen und Zuschauer zählen nicht dazu, wenn sie sich räumlich von den Sportausübenden abgegrenzt aufhalten.

 

Hygienekonzept/Kontaktdaten

- Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
- Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.

 

Testpflicht/ Vorlage eines negativen Testergebnisses

- Gültig sind
Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) sowie PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.

- Nicht gültig sind Selbsttests und „Spucktests“.
- Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

 

Vollständig geimpft/genesen

Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen nicht mitgezählt. Entsprechende Immunisierungsnachweise sind vorzulegen.

 

Datenschutz

Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus. Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig!

 

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter

Innenraum/indoor
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Innenraum sind mit bis zu 125 Personen möglich.

- Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
- Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden
- Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahme am Sitzplatz)
- Platzierung von Einzelpersonen unter Einhaltung des Abstandsgebots (1,50 m)

Außenbereich/outdoor
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Außenbereich sind mit bis zu 250 Personen möglich.

- Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
- Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahme am Sitzplatz)
- Platzierung von Einzelpersonen unter Einhaltung des Abstandsgebots (1,50 m)

 

Wichtige Links

 

Aktuelle Landesverordnung:

Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

 

Veranstaltungsstufenplan des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210527_veranstaltungsstufenplan.html


FAQ-Seite Land:

FAQ-Seite der Landesregierung


Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV

 

Bezüglich der daraus abzuleitenden Regelungen für die anstehenden Wettkämpfe auf Landes- bzw. Region Nord-Ebene werden die Spielführer sowie Jugendwarte der Golfclubs entsprechend in den nächsten Tagen gesondert informiert.

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