Wir dürfen wieder Golf spielen
Das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht die neue Corona-Verordnung.
Sie ist auf der Internetseite des Landes unter der Rubrik „Fokus Coronavirus“ und dort unter Landesverordnungen und Erlasse veröffentlicht. Die Verordnung regelt den Zeitraum vom 4. bis 17.5.2020. In Paragraph 6 Ziffer 11 sind die Sportanlagen erfasst. Erfreulich ist, dass nicht von gemeinnützigen Vereinen oder gemeinnützig betriebenem Sport die Rede ist, sondern generell von öffentlichen und privaten Sportanlagen. In Unterziffer 7 wird ausdrücklich auf die „Leitlinien" des Deutschen Olympischen Sportbundes und die „Empfehlungen" der einzelnen Sportfachverbände, d.h. hier der Golfverbände hingewiesen. Achten Sie also bitte darauf, dass beide verbindlichen Unterlagen Ihnen bekannt und vertraut sind.
Die Empfehlungen der Golfverbände sind in einigen Punkten nicht abschließend geregelt, sondern weisen Bandbreiten aus, so beispielsweise bei der Anzahl der Golfspieler pro Flight. Wir empfehlen, die möglichen Bandbreiten der einzelnen Regelungen nicht voll auszunutzen; es wäre sowohl für die Anlagen in Schleswig-Holstein als auch bundesweit nicht gut, wenn aus Schleswig-Holstein negative Entscheidungen der Kontrollbehörden publiziert werden würden. Lassen Sie es uns langsam angehen und im Laufe der Zeit dann – je nach Entwicklung der Infektionszahlen – die einzelnen Regelungen erweitern.
Mit besten Grüßen
Ihr GVSH Team