Rundmail des GVSH zum 09. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 05. Juni 2020 eine neue Corona-Verordnung beschlossen und veröffentlicht. Diese gilt ab Montag, dem 08. Juni 2020, bis zum Sonntag, dem 28. Juni 2020.
In dieser Verordnung sind insbesondere im § 11 weitere, den Sport betreffende Lockerungen enthalten. Hierin werden diverse Bezüge zu den §§ 2 bis 5 hergestellt, die für Teilbereiche zu berücksichtigen sind.
Im Kern gibt es für den Sport in Schleswig-Holstein um zwei wesentliche Neuerungen:
- Sportwettkämpfe dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten und unter Beachtung der Regelungen, die für Veranstaltungen gelten – auch was die Anzahl der Teilnehmenden betrifft – wieder stattfinden.
- Für offizielle Wettkämpfe werden eingeschränkt Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
Hier die den Sport betreffenden Regelungen (§ 11) sowie die entsprechenden Begründungen im Originalwortlaut:
§11 Sport
(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:
1. das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
2. das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;
3. bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
4. soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt; dies gilt nicht im Falle der Ausrichtung von Wettkämpfen nach Ziffer 5;
5. für Wettkämpfe gelten die Anforderungen der §§ 3 bis 5 entsprechend;
6. die Vorschriften aus § 3 Absatz 4 sind anzuwenden;
7. vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.
§11 regelt die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von sportlichen Anlagen. Zudem können sportliche Veranstaltungen (z.B. Training) durchgeführt werden. Wettkämpfe dürfen veranstaltet werden. Für diese gelten dann allerdings die Vorschriften für Veranstaltungen. Soweit Zuschauer den Wettkampf verfolgen, gelten auch für diese die §§ 3 bis 5 dieser Verordnung. Gemäß Nummer 1 ist das Abstandsgebot nach § 2 Absatz 1 bei der Sportausübung einzuhalten.
§11 Absatz 4 regelt die schon bisher bestehende Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportler.
Gastronomische Angebote dürfen unter den Voraussetzungen von § 7 geöffnet werden.
„Veranstaltungen“ in Schleswig-Holstein sind in Risikoklassen mit Hinweisen und Erläuterungen eingeteilt. Beides ist die E-Mail als Anlage 1 beigefügt. Der „Golfsport mit seinen Wettspielen“ findet sich dabei in „Risikoklasse III – Markt“ wieder, die „Mitgliederversammlungen“ in „Risikoklasse IV – Sitzungen“. Bitte beachten Sie dazu auch die „Hinweise und Erläuterungen“.
Die wichtigen Bestimmungen der Ersatzverkündung (in Kraft ab 08. Juni 2020) ist dieser E-Mail als Anlage 2 beigefügt.
Daraus leitet sich für den Golfsport unter anderem ab:
Für Wettspiele (Anlage 3)
- Mehrtageswettspiele wie z.B. Clubmeisterschaften, etc. dürfen stattfinden. Immer aber unter Berücksichtigung der Abstands- und den allgemeinen Hygieneregeln.
- Wettspiele / Wettkämpfe dürfen mit bis zu 100 Personen §5, Abs. (4) stattfinden.
- Siegerehrungen dürfen stattfinden
- in Innenräumen mit bis zu 50 Personen (wie bei Empfängen) – kein Jubeln, keine Umarmungen, kein Singen – Vergl. § 5, Abs. (3),
- im Außenbereich mit bis zu 100 Personen (ohne feste Sitzplätze, wo die Menschen durcheinander laufen) – Vergl. § 5, Abs. (4) – oder mit bis zu 250 Personen (mit festen Sitzen und auf Abstand; z.B. bei Mitgliederversammlungen) – Vergl. § 5, Abs. (5).
- Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist gestattet. Es sollte jede zweite Möglichkeit gesperrt oder die Möglichkeit zur Nutzung der Duschen und Umkleiden nur für die Hälfte der möglichen Nutzer freigegeben werden. Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen – Vergl. Erklärungen zu § 3, Abs. (4), Satz 2 . Form und Inhalt sind mit der zuständigen Behörde vor Ort zu klären.
- Die Nutzung von Golfcarts ist für zwei Personen aus demselben Haushalt und aus fremden Haushalten (hier werden Masken empfohlen) gestattet.
- Gruppentraining ist zu jeder Zeit mit Abstand möglich. Ist der Abstand nicht immer einzuhalten, werden Masken empfohlen.
- Eine Meldeliste bzw. ein Ergebnisaushang am schwarzen Brett sollte nur unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Wenn möglich, sollten die elektronischen Medien verwendet werden.
Zu Fragen wie z. B. „Waschplätze für Schläger und Trolleys“ sowie „die Reinigung der Golfschuhe“ empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu den örtlichen Gesundheitsämtern, um diese Fragen direkt mit den zuständigen Behörden vor Ort zu klären.
Grundsätzlich gilt, dass die Leitlinien für einen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID 19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen auch weiterhin gelten.
Mit sportlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle im GVSH
- Anlage 1 - Risikoklassen Veranstaltungen mit Hinweisen und Erlaeuterungen 08.06.2020.pdf (330,3 KiB)
- Anlage 2 - Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 05.06.2020.pdf (2,2 MiB)
- Anlage 3 - Voraussetzungen für die Durchführung von ein- und mehrtägigen Wettspielen in S-H 08.06.2020.pdf (142,1 KiB)
3. DGV Online-Fortbildung für C-Trainer/-innen

Da die Online-Seminarangebote für C-Trainer/-innen eine große Nachfrage erfahren haben und ausgebucht waren, freuen wir uns Ihnen auf diesem Weg mitteilen zu können, dass der DGV Ihnen noch eine weitere Online-Fortbildung zu den beiden unten stehenden Terminen anbieten können. Selbstverständlich dient auch diese Veranstaltung zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz um zwei Jahre.
Thema: Mentales Training im Golf - Aus dem Kopf auf den Platz
Block 1: Einführung & Visualisieren
Im ersten Teil der Fortbildung erhalten die Teilnehmer zunächst eine Einführung in den Bereich der praktischen Sportpsychologie. Sie lernen Gegenstand und Kernbereiche des Mentalen Trainings kennen. Dazu werden Rollen und Arbeitsfelder von Trainer und Sportpsychologen differenziert und Überschneidungspunkte thematisiert. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer im ersten Block den Themenbereich Visualisierung und Vorstellungstraining vertieft kennen. Dabei werden u. a. Voraussetzungen für Vorstellungstraining, die praktische Gestaltung sowie unterschiedliche Trainingsformen v. a. für Nachwuchsspieler thematisiert.
Block 2: Spaß am Spiel & Elternarbeit
Im zweiten Teil der Fortbildung steht als erster Schwerpunkt der Spaß am Spiel und die altersgerechte Heranführung an Wettkampfsituationen im Vordergrund. Die Teilnehmer lernen, ihre Sportler mit einer positiven Grundhaltung in Wettkampsituationen zu führen und erhalten Hinweise zum Umgang mit Anspannung und Nervosität. Als zweiter Themenbereich werden die Elternarbeit sowie die Rollenklärung zwischen Eltern und dem Trainer besprochen. Neben Hinweisen zu möglichen Rollenkonflikten erhalten die Teilnehmer Tipps zur Vorbereitung von Elternabenden sowie für schwierige Situationen und Gespräche.
Lehrgangstermine:
Dienstag, 23.06.2020 + Montag, 29.06.2020 (09.00 - 12.00 Uhr)
Referenten:
Dr. Thomas Ritthaler und Dr. Tom Kossak
Lehrgangsgebühr:
€ 90,- für Mitarbeiter und Ehrenamtliche gemeinnütziger Golfclubs
€ 110,- für alle anderen Teilnehmer
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Meldeschluss: Dienstag, 16. Juni 2020
Technische Voraussetzungen:
PC, Notebook oder Tablet, Internetzugang, Lautsprecher, Mikrofon (Headset) und Webcam
Zur Anmeldung für diesen Lehrgang nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Buchung im DGV-Seminarplaner
(www.golf.de/dgv/seminarplaner).
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen der DGV jederzeit gern zur Verfügung.
Der Deutsche Golf Verband informiert:

Saison der KRAMSKI DGL presented by Audi abgesagt
Mögliche Durchführung des Final Fours wird noch geprüft.
Wiesbaden, 15. Mai 2020.
Der Deutsche Golf Verband (DGV) sagt auch den 3. Spieltag der KRAMSKI Deutschen Golf Liga presented by Audi (DGL) ab. Die zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Beschränkungen aufgrund der weltweiten Corona-Krise, lassen aktuell betrachtet keine ordnungsgemäße und faire Durchführung des Spieltages an allen Austragungsorten der DGL am 20. und 21. Juni zu. Betroffen von dieser Absage sind alle DGL-Mannschaften von der 1. Bundesliga bis hin zur Landesliga. Durch die Absage auch des dritten Spieltages wird 2020 keine DGL-Saison stattfinden können.
„Auch wenn die Absage weh tut, in den aktuellen Verordnungen nahezu aller Bundesländer werden konkret Wettkämpfe und Mannschaftssport untersagt. Bei der DGL sind an einem Spieltag mehr als 460 Mannschaften im gesamten Bundesgebiet aktiv. Wir haben uns schweren Herzens entschieden, die Saison der DGL als Ligabetrieb endgültig abzusagen“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des DGV.
Für einen Turnierbetrieb müssen die behördlichen Auflagen die Durchführung eines Wettbewerbs erlauben und die geplante Turnierform eine sportlich faire Durchführung, ohne Wettbewerbsverzerrungen, gewährleisten. „Dies kann in den 92 Austragungsorten der über ganz Golfdeutschland verteilten DGL zum jetzigen Zeitpunkt auch für den dritten Spieltag nicht sicher gestellt werden“, so Marcus Neumann, Vorstand Sport des DGV. „Wir haben in einem Stufenkonzept frühzeitig verkündet, dass, wenn drei der fünf Spieltage nicht stattfinden können, der Ligabetrieb der DGL 2020 ausfallen wird. Den DGV mit all seinen Funktionsträgern schmerzt diese Entscheidung mit Blick auf diejenigen, für die wir das alles organisieren, die Spielerinnen und Spieler, ungemein. Die DGL verkörpert als exponierter Teamwettbewerb sehr viel, was diesen Verband und seinen Sport ausmacht.“
Aufgrund der Absage aller Ligen wird es 2020 keine Auf- und Abstiege geben. Für die Saison 2021 werden die Ligagruppeneinteilung und die Zuordnung der Heimspieltage aus der Saison 2020 gelten.
Der DGV wird weiterhin die Verordnungen und Erlasse der Bundesländer zum allgemeinen Sportbetrieb und zu Wettkämpfen prüfen, um gegebenenfalls eine Ermittlung des Deutschen Mannschaftsmeisters Herren und Damen zum Beispiel innerhalb eines Final Fours mit vorgeschalteter Qualifikation möglich zu machen.
Über die KRAMSKI Deutsche Golf Liga presented by Audi:
Die KRAMSKI DGL presented by Audi ist ein 2013 eingeführtes Mannschaftswettkampfsystem. Jede Staffel der DGL – unabhängig welcher Liga – ist mit fünf Mannschaften besetzt. Für einen Tagessieg erhält das siegreiche Team fünf Punkte, der Fünftplatzierte einen Punkt. Gesamtsieger ist, wer sich nach fünf Spieltagen die meisten Punkte erkämpft hat. Ausnahme: Die jeweils beiden Erstplatzierten der 1. Bundesliga Nord und Süd spielen in einem zweitägigen Final Four den Gesamtsieger der KRAMSKI DGL presented by Audi aus.
Weitere Information erhalten Sie unter: www.deutschegolfliga.de
Wir dürfen wieder Golf spielen
Das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht die neue Corona-Verordnung.
Sie ist auf der Internetseite des Landes unter der Rubrik „Fokus Coronavirus“ und dort unter Landesverordnungen und Erlasse veröffentlicht. Die Verordnung regelt den Zeitraum vom 4. bis 17.5.2020. In Paragraph 6 Ziffer 11 sind die Sportanlagen erfasst. Erfreulich ist, dass nicht von gemeinnützigen Vereinen oder gemeinnützig betriebenem Sport die Rede ist, sondern generell von öffentlichen und privaten Sportanlagen. In Unterziffer 7 wird ausdrücklich auf die „Leitlinien" des Deutschen Olympischen Sportbundes und die „Empfehlungen" der einzelnen Sportfachverbände, d.h. hier der Golfverbände hingewiesen. Achten Sie also bitte darauf, dass beide verbindlichen Unterlagen Ihnen bekannt und vertraut sind.
Die Empfehlungen der Golfverbände sind in einigen Punkten nicht abschließend geregelt, sondern weisen Bandbreiten aus, so beispielsweise bei der Anzahl der Golfspieler pro Flight. Wir empfehlen, die möglichen Bandbreiten der einzelnen Regelungen nicht voll auszunutzen; es wäre sowohl für die Anlagen in Schleswig-Holstein als auch bundesweit nicht gut, wenn aus Schleswig-Holstein negative Entscheidungen der Kontrollbehörden publiziert werden würden. Lassen Sie es uns langsam angehen und im Laufe der Zeit dann – je nach Entwicklung der Infektionszahlen – die einzelnen Regelungen erweitern.
Mit besten Grüßen
Ihr GVSH Team
Neues Online-Seminar des Deutschen Golfverbandes (DGV)

Da die ersten Online-Seminarangebote des DGVs für C-Trainer/-innen am 30. April / 04. Mai eine große Nachfrage erfahren haben und ausgebucht sind, freuen wir uns, dass der DGV Ihnen eine weitere Online-Fortbildung zu den unten stehenden Terminen anbieten kann. Selbstverständlich dient auch diese Veranstaltung zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz um zwei Jahre.
Thema: Mentales Training im Golf - Aus dem Kopf auf den Platz
Block 1: Einführung & Visualisieren
Im ersten Teil der Fortbildung erhalten die Teilnehmer zunächst eine Einführung in den Bereich der praktischen Sportpsychologie. Sie lernen Gegenstand und Kernbereiche des Mentalen Trainings kennen. Dazu werden Rollen und Arbeitsfelder von Trainer und Sportpsychologen differenziert und Überschneidungspunkte thematisiert. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer im ersten Block den Themenbereich Visualisierung und Vorstellungstraining vertieft kennen. Dabei werden u. a. Voraussetzungen für Vorstellungstraining, die praktische Gestaltung sowie unterschiedliche Trainingsformen v. a. für Nachwuchsspieler thematisiert.
Block 2: Spaß am Spiel & Elternarbeit
Im zweiten Teil der Fortbildung steht als erster Schwerpunkt der Spaß am Spiel und die altersgerechte Heranführung an Wettkampfsituationen im Vordergrund. Die Teilnehmer lernen, ihre Sportler mit einer positiven Grundhaltung in Wettkampsituationen zu führen und erhalten Hinweise zum Umgang mit Anspannung und Nervosität. Als zweiter Themenbereich werden die Elternarbeit sowie die Rollenklärung zwischen Eltern und dem Trainer besprochen. Neben Hinweisen zu möglichen Rollenkonflikten erhalten die Teilnehmer Tipps zur Vorbereitung von Elternabenden sowie für schwierige Situationen und Gespräche.
Lehrgangstermine:
Mittwoch, 20.05.2020 + Montag, 25.05.2020 - jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr -
Referenten:
Dr. Thomas Ritthaler und Dr. Tom Kossak
Lehrgangsgebühr:
€ 90,- für Mitarbeiter und Ehrenamtliche gemeinnütziger Golfclubs
€ 110,- für alle anderen Teilnehmer
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Meldeschluss: Mittwoch, 13. Mai 2020
Technische Voraussetzungen:
PC, Notebook oder Tablet, Internetzugang, Lautsprecher, Mikrofon (Headset) und Webcam
Zur Anmeldung für diesen Lehrgang nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Buchung im DGV-Seminarplaner (www.golf.de/dgv/seminarplaner).
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen der DGV jederzeit gern zur Verfügung.
Turnierabsagen bis Ende Juni
Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land Schleswig-Holstein eine Verordnung mit Wirkung vom 20. April 2020 erlassen, worin alle öffentlichen und privaten Sportstätten bis einschließlich Sonntag, den 03. Mai 2020, geschlossen sind. Diese Schließung umfasst auch die Golfplätze in Schleswig-Holstein. Aktuell ist eine Möglichkeit zum eingeschränkten Golfspiel ab dem 04. Mai in Aussicht gestellt.
Um den Golfanlagen größtmögliche Flexibilität, vor allem in den ersten Wochen nach Wiedereröffnung, ohne Verbandsturniere zu garantieren, hat der Vorstand des GVSH nach intensiven Beratungen dazu und in Absprache mit der Region Nord bezüglich des Turnierplanes, vorbehaltlich weiterer noch nicht absehbarer Reglementierungen seitens offizieller Stellen, die Entscheidung getroffen, alle Veranstaltungen, Turniere und Spieltage bis zum 30. Juni 2020 abzusagen.
Welche Wettbewerbe davon wie genau betroffen sind, entnehmen Sie folgendem Informationsschreiben.
Covid-19 Update 22.04.2020
Heute gibt es Fortschritte zu berichten. Zwar können wir noch nicht melden, wann es wieder losgehen kann – dies steht weiterhin unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidung, insbesondere der Entwicklung auf Corona-Ebene – aber die Abstimmung zwischen den Sportverbänden und der politischen Ebene zur Vorbereitung der teilweisen Öffnung von Sportanlagen ist ein wenig vorangekommen.
Die Politik hat den Sportbereich über den Deutschen Olympischen Sportbund und die Landessportverbände aufgefordert, für jede einzelne Fachsportart Leitlinien zu entwickeln, über die die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften gesichert werden. Der Deutsche Golf Verband hat sich daraufhin in einem ersten Schritt mit den Landesverbänden und parallel hierzu mit den anderen Verbänden auf Golfebene zusammengesetzt und eine Abstimmung vorgenommen. In der gestrigen Telefonkonferenz konnte die Endabstimmung zwischen den Landesverbänden und dem DGV erreicht werden.
Parallel hierzu ist die Abstimmung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Golfregeln fertig gestellt worden. Auch diese Veränderungen sind in einem Schriftstück zusammengefasst und werden den Golfanlagen zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Turnierplanung des GVSH und der Region Nord und bezüglich abzusagender Veranstaltungen erfahren Sie morgen auf gvsh.de mehr.
Ihr Team vom GVSH
Covid-19 Empfohlene Leitlinien für Sportart Golf

Bund und Länder haben allgemeine Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte formuliert. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat daraufhin und im Hinblick auf eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs zehn Leitplanken erstellt.
Ausgehend davon, hat der Golfverband Schleswig-Holstein e.V. (GVSH) unter Federführung des Deutschen Golf Verbandes und bundesweit abgestimmt mit dem DOSB, allen weiteren Landesgolfverbänden sowie allen weiteren im deutschen Golf beheimatetet Vereinigungen (z.B. PGA of Germany, Golf Management Verband Deutschland, etc.) „Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen“ entwickelt.
Diese Leitlinien (siehe PDF weiter unten) sowie eine Richtlinie abgestimmter Regeln bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen und ein möglicher Aushang für Golfanlagen zum Thema „Empfehlungen für Golfspieler/innen für einen besonders am Gesundheitsschutz orientierten Spielbetrieb“ haben wir als eine erste Orientierung an die Golfanlagen kommuniziert.
Wir haben diese Empfehlungen unsererseits auch an die politischen und sportlichen Entscheidungsträger in Schleswig-Holstein kommuniziert, damit diese bei möglichen Anpassungen bestehender Regelungen zu Covid-19 Berücksichtigung finden.
Ihr Team des GVSH
Online-Seminarangebote
Fortbildung/Lizensverlängerung per Online-Seminar

In vielen modernen Unternehmen/Verbänden sind Online-Seminare bereits fester Bestandteil und kommen zum Einsatz für Schulungen, Ausbildungen und Fortbildungen.
Der Deutsche Golf Verband (DGV) listet in seinem Seminarplaner die ersten Online-Seminare zur Lizenzverlängerung auf.
Marshal-Ausbildung 2020 erfolgreich absolviert
Marshal-Ausbildung 2020

Rechtzeitig vor Beginn der Golfsaison fand am Freitag und Sonnabend, den 21. und 22. Februar 2020, die 16. GVSH Marshal-Ausbildung auf der Golfanlage Gut Apeldör statt. Von den 22 Teilnehmern/innen kamen drei aus Niedersachsen, die restlichen 19 von den Golfverbänden Hamburg (HGV) und Schleswig-Holstein (GVSH).
Absagen aller Veranstaltungen und Ausbildungen des GVSH
14. und 15. März 2020 GVSH Clubspielleiter-Ausbildung, Teil 2, GC Segeberg
20. April 2020 – Geschäftsstellentreffen im GC Ostseebad Grömitz
25. April 2020 – Marshal-Workshop und Open im GC Lohersand
25./26. April 2020 - NDJL 1. Spieltag
25./26. April 2020 - GVSH Jugendliga AK 12 1. Spieltag
26. April 2020 – Pros gegen Amateure im Lübeck-Travemünder Golf-Klub
26. April 2020 – Spielführertreffen und Cup im Lübeck-Travemünder Golf-Klub
02./03. Mai - 1. Quali DM Jungen / Mädchen AK 14, 16, 18 (Fleesensee / Wittenbeck)
Erläuterungen zu den Absagen/Verschiebungen im Spielbetrieb:
- Der 1. Spieltag der NDJL wird auf den Nachholspieltag am 22. August 2020 verschoben. Die austragenden Clubs des 1. Spieltages sind hier in der Verantwortung, dies zu ermöglichen. Sollte dies in Ausnahmefällen aus gutem Grund nicht möglich sein, bitten wir um Rückmeldung an den Hamburger Golf Verband (info@golfverband-hamburg.de).
- Ebenso wird im Bereich des GVSH der 1. Spieltag der GVSH Jugendliga AK 12 auf den Nachholspieltag am 22. August 2020 verschoben. Die austragenden Clubs des 1. Spieltages sind dann der Austragungsort am 22. August 2020. Gerne können die Spieltage innerhalb der Gruppen noch getauscht werden. Bitte hierzu dann eine kurze Info an den GVSH (info@gvsh.de).
- Die 1. Qualifikation zum DM-Vorausscheid der Mädchen und Jungen 2020 in der Region Nord, angesetzt im GCC Fleesensee, bzw. Ostsee Golf Resort Wittenbeck entfällt. Als Qualifikationskriterium wird zum heutigen Stand ausschließlich die Jugendmeisterschaft der Region Nord am 23./24. Mai 2020 im GC an der Pinnau, bzw. GC am Sachsenwald herangezogen. Hintergrund dieser Entscheidung ist auch eine Handlungsempfehlung des DGV.
Update 20.03.2020 - COVID-19 / Corona-Pandemie
Liebe Golferinnen und Golfer,
auch heute hat der Verbandspräsident des GVSH in einem neuen Schreiben an die DGV-Mitglieder im GVSH und seine Präsidentinnen und Präsidenten auf die aktuelle Situation im Golfsport hingewiesen. Bezogen auf die Corona-Pandemie wird von Verbandsseite verschiedentliche Hilfe angeboten.
Zeitgleich wendet sich auch der Deutsche Golf Verband in einem neuen Bulletin an seine Mitglieder. Zu finden unter folgendem Link:
Wir wünschen Ihnen allen auch heute alles Gute, viel Gesundheit und weiterhin Zutrauen in die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr GVSH-Team
Update 19.03.2020 - COVID-19 / Corona-Pandemie
Liebe Golferinnen und Golfer,
aufgrund der letzten Verordnung des Landes vom Dienstagabend werden heute sicherlich alle Anlagen geschlossen sein. Diese Gesamtsituation kann trotz der jetzt klaren Regelungen von einzelnen mitunter nur schwer verarbeitet werden. Wir alle müssen Verständnis dafür haben, dass wie auch bei Entscheidungsträgern und Verantwortlichen auch bei den einzelnen Bürgern und Mitgliedern die Nerven aufs Äußerste angespannt sind.
Im Verband werden Vorstand und Geschäftsstelle die Arbeit weiter so weit wie möglich normal fortsetzen und die sportliche sowie wirtschaftliche Arbeit für die Zeit nach dem 18. April vorbereiten. Dies gilt für alle dann bisher angesetzten Turnierveranstaltungen, Trainingsmaßnahmen, Meetings etc.
Wir werden die Geschäftsstelle so lange offenhalten, wie dieses aufgrund der Allgemeinverfügungen des Landes und der gesundheitlichen Situation unserer Mitarbeiter möglich sein wird. Wenn die Geschäftsstelle geschlossen wird, werden wir dieses kommunizieren und dabei auch die Kontaktmöglichkeiten veröffentlichen.
Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichungen des Deutschen Golfverbandes. Wir verweisen ausdrücklich auf dessen Bulletins, die ständig aktualisiert veröffentlicht werden.
Wir wünschen auch heute alles Gute, viel Gesundheit und vor allem viel Zutrauen in die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Joachim Gebhardt
Präsident des Golfverbandes Schleswig-Holstein
Update 18.03.2020 - COVID-19 / Corona-Pandemie
Liebe Golferinnen und Golfer,
gestern Abend hat das Land Schleswig-Holstein eine neue Verordnung zur Einschränkung und Regelung des gesellschaftlichen Verhaltens erlassen.
Danach sind alle Sportbetriebe, seien sie privat oder öffentlich, ab heute (18.03.2020) bis zum 19. April 2020 zu schließen und auch Zusammenkünfte auf Sportanlagen untersagt. Wir gehen davon aus, das heute auch die Kreise diese Regelung ohne sprachliche oder inhaltliche Veränderung übernehmen werden.
Hiermit möchten wir auch auf die ausführlichen Hinweise und Ratschläge des Deutschen Golfverbandes in seiner gestrigen Veröffentlichung hinweisen, die wir uns in vollem Umfang zu eigen machen.
Weitere Weblinks:
Landesregierung Schleswig-Holstein
Wir wünschen Ihnen allen auch heute viel Gesundheit, Zutrauen in die Zukunft und Unterstützung aller, die Sie brauchen.
Hans Joachim Gebhardt
Präsident des Golfverbandes Schleswig-Holstein
Absagen aller Veranstaltungen und Ausbildungen des GVSH
14. und 15. März 2020 GVSH Clubspielleiter-Ausbildung, Teil 2, GC Segeberg
Eutin, 17.03.2020