Golfplätze seit 01. März wieder geöffnet!

Die Landesregierung hat am 26. Februar 2021 wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, diese tritt ab 01. März 2021 in Kraft (und tritt zunächst mit Ablauf des 07. März 2021 außer Kraft). Daraus hervor geht u.a., dass ab dem 01. März 2021 auch in Schleswig-Holstein auf Golfanlagen unter Einschränkungen wieder Golf gespielt werden darf.

Bei der Regelung des Golfsports ist es weiterhin notwendig, die Ausübung personell weitgehend einzuschränken. Golf kann in folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden: Entweder spielt jemand alleine oder zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes oder es spielen zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam. Die Golfanlagen gestatten daher aus Gründen der besseren Kontrolle möglicherweise pauschal nur Zweierflights.

Mit der Änderung zum 01. März 2021 wurde die generelle Schließung von Sportanlagen und Fitnessstudios aufgehoben.

Die Trainerinnen und Trainer sind bei der personellen Beschränkung mit zu berücksichtigen, eine Erweiterung des zulässigen Personenkreises um Trainerinnen und Trainer ist nicht zulässig. Untersagt ist damit sämtlicher Mannschafts- oder Gruppensport. Soweit mehrere Personen auf einer Sportanlage getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht dabei nicht aus.

Bitte beachten Sie die Hinweise Ihres Golfclubs.

Alle aktuellen Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein:
www.schleswig-holstein.de

Wir wünschen Ihnen ein schönes Spiel!

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