GVSH Gesundheits- und Inklusionsbeauftragter

Der Golfverband Schleswig Holstein e.V., möchte den Bereich Golf, Gesundheit und Inklusion einen höheren Stellenwert geben.

Beim GVSH wird ab dem Jahr 2016 erstmalig ein „Gesundheits- und Inklusionsbeauftragter“ (Beauftragter für Golfer*innen mit gesundheitlichen Handicaps und Behinderungen) eingesetzt. Wörtlich übersetzt heißt Inklusion „Teilhabe“ und benennt damit eines der elementarsten Bedürfnisse des Menschen. Jeder Mensch benötigt in einer sozialen Gesellschaft das Gefühl daran teilhaben zu können.

Der Gesundheits- und Inklusionsbeauftragte des GVSH
Die Funktion des Gesundheits- und Inklusionsbeauftragten wird von Herrn Heinrich Heyne ausgeführt. Selbst ein Betroffener, widmet er sich langjährig diesem Ansatz und unterstützt beratend und sportlich Golfanlagen, Kliniken, Ärzte, Patienten sowie Selbsthilfegruppen und deren Mitglieder, die die Schnittstelle zwischen Golfsport und gesundheitlicher Behinderung aktiv gestalten wollen.

Kontakt zum GVSH Gesundheits- und Inklusionsbeauftragten
Wenn Sie mit unserem Gesundheit- und Inklusionsbeauftragten in Kontakt treten möchten, können Sie dies auf verschiedene Weise tun.

 

Gesundheits- und Inklusionsbeauftragter

    Direkt unter:
    Herrn Heinrich Heyne
    Mobilfunk: 0172 - 448 72 71
    e-mail: heinrich.heyne@gvsh.de

    Oder über die Geschäftsstelle:
    Golfverband Schleswig-Holstein e.V.
    Gesundheits- und Inklusionsbeauftragter
    Schloßstraße 5-7
    23701 Eutin

    Kommunikation:
    Telefon: +49 (0) 4521-83 06 66
    Telefax: +49 (0) 4521-83 06 65
    E-Mail: info@gvsh.de


Das Aufgabenprofil beim GVSH

Für den Golfverband SH
- Ansprechpartner für am Golfsport interessierte Personen mit gesundheitlichen Handicaps
- Zusammenarbeit mit Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Medizin und Reha
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit „Golf, Gesundheit & Inklusion"

Für Golfclubs und Golfanlagenbetreiber
- Begleitung der Maßnahmen zur Einsetzung eines clubinternen Beauftragten
- Begleitung der Maßnahmen zu mehr Barrierefreiheit auf der Golfanlage
- Aktive Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer, Präsidenten der Golfanlage
- Aktive Zusammenarbeit mit den Pro's und Greenkeepern der Golfanlage
- Kontaktvermittlung von Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich REHA
- Begleitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit „Golf, Gesundheit & Inklusion"

 

Regel 25 - Anpassung für Golfspieler*innen mit Behinderungen.

Wesentliche Änderungen in den Golfregeln 2023.
 
Zum 1. Januar 2023 werden im üblichen Turnus von vier Jahren die Golfregeln überarbeitet und neu herausgegeben. Auch für Golfer*innen mit Behinderungen gibt es eine Änderung.
 
NEU: Regel 25 Änderungen für Spieler*innen mit Behinderungen.
Die Einführung der neuen Regel 25 bedeutet, dass die Änderungen in dieser Regel für alle Turniere, einschließlich aller Spielformen, gelten.
 
>>> Bisher wurde es teilweise aus Unkenntnis der entsprechenden Anpassungen der Regeln für Spieler mit Behinderung übersehen, betroffenen Spielern die notwendigen Anpassungen zu gestatten.
 
Nun gelten diese automatisch in der jeweiligen Kategorie, sofern ein Spieler der Spielleitung seinen Status als Spieler mit entsprechender Behinderung nachweist.
 
Angepasstes Regelwerk lesen unter:

 

Anpassung der Golfregeln für Golfer*innen mit Behinderungen

Gültig ab Januar 2016 Herausgegeben durch R&A Rules Limited
© 2015 R&A Rules Limited Alle Rechte vorbehalte
 

Golf ist wohl so ziemlich die einzige Sportart bei der alle Menschen miteinander spielen können. Egal ob groß oder klein, jung oder alt, Topprofi oder Anfänger. Und eben auch Menschen mit Handicaps und ohne Handicaps. Dieser Vorteil liegt am Stableford Wertungssystem auf Grundlage der Golfhandicaps. Jeder spielt mit seiner persönlichen Leistungsvorgabe und kann sich mit allen anderen vergleichen.

Näheres zum Stablefordsystem finden Sie auch bei Rules4You.

Für unser Thema Gesundheit und Inklusion im Golfsport ist das von enormer Bedeutung. Denn es gibt die unterschiedlichsten Behinderungen mit mannigfaltigen Ausprägungen. Dabei zeigt die Praxis deutlich, daß nicht die Art der Behinderung ausschlaggebend für die Spielstärke sondern die individuelle funktionelle Einschränkung.

Oft kann man beobachten, daß zwei Golfer mit nach außen sichtbarer scheinbarer gleicher Behinderung völlig unterschiedliche Leistungsmöglichkeiten haben.

Grundlegend kann man vier Ordnungen von Einschränkungen nennen:

- Körperbehinderungen in den Bereichen Arm, Bein, Lähmungen

- Innere Krankheiten, Herz-, Kreislauferkrankungen, Krebs o.ä.

- Sinnesbehinderungen Gehörlose, Sehbehinderte/Blinde

- Mentalbehinderungen

Grundsätzlich wird entsprechend den Golfregeln bei nationalen und internationalen Turnieren und nicht in Behinderungsklassen gespielt, sondern es gibt eine Brutto- und Nettowertung mit Einteilung nach dem Golfhandicap.

Download: Anpassungen der Golfregeln für Golfer*innen mit Behinderungen.

Dadurch können z.b. eine sehbehinderte Golferin, ein im Brustwirbelbereich gelähmter und im Rollstuhl sitzender Spieler, eine an Trisomie21 erkrankte Sportlerin, ein Beinamputierter und die herzkranke Golfspielerin miteinander in einer Wertung spielen. Und selbstredend auch mit allen nichtbehinderten Golfern.

Für Golfer*innen mit Behinderungen gibt es spezielle Anpassungen der Golfregeln. In den DGV Vorgaben- und Spielbestimmungen wird auf die Anpassungen im Einzelnen eingegangen.