GVSH Gesundheits- und Inklusionsbeauftragter
Der Golfverband Schleswig Holstein e.V., möchte den Bereich Golf, Gesundheit und Inklusion einen höheren Stellenwert geben.
Beim GVSH wird ab dem Jahr 2016 erstmalig ein „Gesundheits- und Inklusionsbeauftragter“ (Beauftragter für Golfer*innen mit gesundheitlichen Handicaps und Behinderungen) eingesetzt. Wörtlich übersetzt heißt Inklusion „Teilhabe“ und benennt damit eines der elementarsten Bedürfnisse des Menschen. Jeder Mensch benötigt in einer sozialen Gesellschaft das Gefühl daran teilhaben zu können.
Der Gesundheits- und Inklusionsbeauftragte des GVSH
Die Funktion des Gesundheits- und Inklusionsbeauftragten wird von Herrn Heinrich Heyne ausgeführt. Selbst ein Betroffener, widmet er sich langjährig diesem Ansatz und unterstützt beratend und sportlich Golfanlagen, Kliniken, Ärzte, Patienten sowie Selbsthilfegruppen und deren Mitglieder, die die Schnittstelle zwischen Golfsport und gesundheitlicher Behinderung aktiv gestalten wollen.
Kontakt zum GVSH Gesundheits- und Inklusionsbeauftragten
Wenn Sie mit unserem Gesundheit- und Inklusionsbeauftragten in Kontakt treten möchten, können Sie dies auf verschiedene Weise tun.
Direkt unter: Oder über die Geschäftsstelle: Kommunikation: |
Das Aufgabenprofil beim GVSH
Für den Golfverband SH
- Ansprechpartner für am Golfsport interessierte Personen mit gesundheitlichen Handicaps
- Zusammenarbeit mit Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Medizin und Reha
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit „Golf, Gesundheit & Inklusion"
Für Golfclubs und Golfanlagenbetreiber
- Begleitung der Maßnahmen zur Einsetzung eines clubinternen Beauftragten
- Begleitung der Maßnahmen zu mehr Barrierefreiheit auf der Golfanlage
- Aktive Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer, Präsidenten der Golfanlage
- Aktive Zusammenarbeit mit den Pro's und Greenkeepern der Golfanlage
- Kontaktvermittlung von Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich REHA
- Begleitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit „Golf, Gesundheit & Inklusion"
Regel 25 - Anpassung für Golfspieler*innen mit Behinderungen.
Anpassung der Golfregeln für Golfer*innen mit Behinderungen
Golf ist wohl so ziemlich die einzige Sportart bei der alle Menschen miteinander spielen können. Egal ob groß oder klein, jung oder alt, Topprofi oder Anfänger. Und eben auch Menschen mit Handicaps und ohne Handicaps. Dieser Vorteil liegt am Stableford Wertungssystem auf Grundlage der Golfhandicaps. Jeder spielt mit seiner persönlichen Leistungsvorgabe und kann sich mit allen anderen vergleichen.
Näheres zum Stablefordsystem finden Sie auch bei Rules4You.
Für unser Thema Gesundheit und Inklusion im Golfsport ist das von enormer Bedeutung. Denn es gibt die unterschiedlichsten Behinderungen mit mannigfaltigen Ausprägungen. Dabei zeigt die Praxis deutlich, daß nicht die Art der Behinderung ausschlaggebend für die Spielstärke sondern die individuelle funktionelle Einschränkung.
Oft kann man beobachten, daß zwei Golfer mit nach außen sichtbarer scheinbarer gleicher Behinderung völlig unterschiedliche Leistungsmöglichkeiten haben.
Grundlegend kann man vier Ordnungen von Einschränkungen nennen:
- Körperbehinderungen in den Bereichen Arm, Bein, Lähmungen
- Innere Krankheiten, Herz-, Kreislauferkrankungen, Krebs o.ä.
- Sinnesbehinderungen Gehörlose, Sehbehinderte/Blinde
- Mentalbehinderungen
Grundsätzlich wird entsprechend den Golfregeln bei nationalen und internationalen Turnieren und nicht in Behinderungsklassen gespielt, sondern es gibt eine Brutto- und Nettowertung mit Einteilung nach dem Golfhandicap.
Download: Anpassungen der Golfregeln für Golfer*innen mit Behinderungen.
Dadurch können z.b. eine sehbehinderte Golferin, ein im Brustwirbelbereich gelähmter und im Rollstuhl sitzender Spieler, eine an Trisomie21 erkrankte Sportlerin, ein Beinamputierter und die herzkranke Golfspielerin miteinander in einer Wertung spielen. Und selbstredend auch mit allen nichtbehinderten Golfern.
Für Golfer*innen mit Behinderungen gibt es spezielle Anpassungen der Golfregeln. In den DGV Vorgaben- und Spielbestimmungen wird auf die Anpassungen im Einzelnen eingegangen.